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Leistungen der Hausverwaltung
Die wichtigsten Leistungen eines Hausverwalters leicht erklärt:
Gesetzliche Grundlagen
Bei der Verwaltung von Miethäusern ist das BGB die gesetzliche Grundlage.
Im Fall von Eigentumswohnungen zeigt das Wohnungseigentumsgesetz die Mindestleistungen des Verwalters auf (§ 27 WEG). Die gesetzlichen Regelungen werden in der Regel durch einen Verwaltervertrag ergänzt, der die Einzelheiten regelt.
Grundleistungen
Um einen Bezug zu der erwarteten Leistung für das vereinbarte Verwalterhonorar zu erhalten, unterscheiden alle Verwalterverträge zwischen Grundleistungen und Zusatzleistungen (auch als besondere
Leistungen, Mehrleistungen, Sonderleistungen bezeichnet). Mit der regelmäßig gezahlten Verwaltervergütung sind die Grundleistungen abgedeckt. Deshalb sollten diese Leistungen möglichst detailliert
aufgeführt sein.
Zusatzleistungen
Zusatzleistungen werden üblicherweise für Arbeiten vereinbart, welche nicht permanent anfallen. z.B. Gerichtsverfahren, größere Baumassnahmen etc.
Honorar
Das Honorar des Verwalters hängt von der Art der Tätigkeit ab. In der Mietenverwaltung sind Sätze von 3,5 bis 8 Prozent der Bruttomiete üblich. In der Wohnungseigentumsverwaltung hängt die
Verwaltervergütung nicht von der Miete, sondern von der Größe der Wohnanlage ab.
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